Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern
Rohr
abschottung

Rohrabschottung - brandschutzgerechte
Schließung der Rohrdurchführung
in Wand und Decke

In jedem Gebäude sind Rohrleitungen für die Versorgung mit Frischwasser, das Ausleiten von Abwasser und Warmwasserrohre für die Heizungsanlage verlegt. Führt ein Rohr durch Wand oder Decke, ist der Verschluss des Restquerschnitts der Rohrdurchführung erforderlich. Ein Brandschutzsystem, wie die Rohrabschottung verhindert, dass sich Rauch und Feuer in den nächsten Raum ausbreiten kann. Auch der Austritt von Feuer und Rauch aus Verkleidungen der Rohrleitungen und der Rohre an sich ist zu verhindern. Die Brandschutzordnung schreibt zudem die Zeit vor, die eine Brandabschottung den Flammen standhalten muss. Die Rohranordnungen vor Ort bestimmen die individuellen Anfertigungen der Schotts. Rohrabschottungen werden im vorbeugenden Brandschutz für brennbare und nicht brennbare Rohre unterschiedlich ausgeführt.

Rohrabschottung
für brennbare Rohre

Rohrleitungen aus Kunststoff, die zu den brennbaren Baustoffen zählen, können im Brandfall das Feuer in benachbarte Räume übertragen. Brennbare Rohre sind daher mit Brandschutzmanschetten, Manschettenband, Brandschutzbandagen oder Brandschutzschaum auszustatten. Sie umschließen die Leitung vollständig und schäumen bei starker Hitzeentwicklung auf. Für Manschetten ist an Wänden die beidseitige Montage und bei Deckendurchführungen eine unterseitige Montage vorgeschrieben.

Brandschott für
nicht brennbare Rohre

Damit nicht brennbare Rohre durch die Hitze bei einem Brand formstabil bleiben, erfolgt das Umwickeln mit Silikatfasermatten. Sie halten Temperaturen bis zu 1.000 °C aus und verhindern das Ausdehnen oder zusammenziehen des Rohrs. Auch intumeszierende Matten finden bei der brandschutztechnischen Ummantelung Anwendung. Hier greift das Prinzip des Aufschäumens, welches das Rohr in seiner Form hält. So bleibt das Feuer abgeschottet.

Rechtliche Rahmenbedingungen
für die Herstellung von Rohrabschottungen

Für den richtigen Einbau von Rohrabschottungen sind die Anforderungen aus den Landesbauordnungen, der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB) und der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) in der Ausführung der jeweiligen Bundesländer einzuhalten. Rohrleitungen dürfen nach § 40, Absatz 1 der Musterbauordnung (MBO) nur durch raumabschließende Bauteile (z. B. Wände, die Brandabschnitte teilen) geführt werden, wenn die vorgeschriebene Feuerschutzfähigkeit weiterhin eingehalten wird. Beispielsweise sind Vorkehrungen durch eine feuerwiderstandsfähige Rohrabschottung zu treffen.

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Feuerwiderstandsklassen im baulichen Brandschutz

Die Normen DIN 4102 (des deutschen Brandschutzes) bzw. DIN EN 13501 (des europäischen Brandschutzes) beschreiben das Brandverhalten von klassifizierten Baustoffen und Bauteilen. Für Rohrummantelungen und Rohrabschottungen gelten insbesondere die Klassifizierungen laut DIN 4102-11 bzw. DIN EN 13501-2. Die Feuerwiderstandsklassen R30, R60, R90 und R120 kennzeichnen eine Feuerwiderstandsdauer der Bauteile von 30, 60, 90 bzw. 120 oder mehr Minuten. Das "R" steht für Rohrdurchführungen.

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Bauaufsichtliche Prüfzeugnisse und Zulassungen von Rohrschotts

Systeme und Bauteile, die für die Herstellung einer Rohrabschottung eingesetzt werden, benötigen die Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) Berlin. Für verwendete Bauprodukte einer Rohrabschottung erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ). Auch die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) für die Errichtung von Rohrabschottungen erfolgt durch das DIBt-Berlin. Die aBG schreibt vor, unter welchen Bedingungen eine Abschottung und aus welchen Produkten sie zu errichten ist. Für Rohrabschottungen genügt ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP). Es handelt sich hier um eine Bauart nach allgemein anerkanntem Prüfverfahren, da Rohrschottungen zu den sogenannten "ungeregelten Bauprodukten" zählen. Für diese gibt es bisher keine spezifischen Normen für die Ausführung, Bemessung und Planung. Damit die ungeregelten Bauprodukte im europäischen Wirtschaftsraum gehandelt werden dürfen, ist eine europäische technische Zulassung (ETA) notwendig.

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