Kabel für Strom, Telefon und Netzwerke ziehen sich durch jedes Gebäude. Durch Öffnungen in Wand und Decke versorgen sie Raum für Raum mit Elektrizität und Internet. Durchqueren die Leitungen dabei zwei angrenzende Brandabschnitte, sind die Wandöffnungen mithilfe von Kabelabschottungen zu verschließen. Eine Kabelabschottung verhindert hier – genauso wie eine Rohrabschottung – die Ausbreitung von Feuer und Rauch und ist eine Maßnahme des baulichen Brandschutzes. Das Kabelschott füllt den Hohlraum zwischen dem Kabel und der Öffnung in Wand oder Decke. Nur eine fachgerechte Montage der Abschottung erreicht die vorgeschriebene Feuerwiderstandsfähigkeit und dämmt Flammen und Gase ein. Gern beraten wir Sie und fertigen Ihre zulassungskonforme Kabelabschottung.
Führen Kabelleitungen durch raumabschließende Bauteile, also Wände und Decken, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, muss die Kabelabschottung die Brandausbreitung in gleichem Maße eindämmen (§ 40 Abs. 1 MBO). Der Mindestabstand zwischen Brandschotts, Installationskanälen und -schächten sowie der erforderliche Abstand zu Durchführungen mit Rohr- und Lüftungsleitungen oder Feuerschutztüren beschreibt der jeweilige Verwendbarkeitsnachweis. Fehlen diese Angaben, gilt ein Mindestabstand von 50 Millimetern.
Ob Hartschott, Weichschott oder Kleinschott die Auswahl an Materialien für die Herstellung von Kabelabschottungen ist groß. Mineralfaserplatten, Bandage (Brandschutzgewebe mit intumeszierender Beschichtung), Brandschutzschaum, Brandschutzmörtel, Brandschutzspachtel, Brandschutzkissen, Brandschutzsteine, Kabelboxen und und, und. Welches Material wir einsetzen, hängt von der Öffnungsgröße, der Form des Durchbruchs (eckig oder rund) und der Belegung ab. Vor der Systemauswahl prüfen wir, ob die Anforderungen der gültigen allgemeinen Bauartgenehmigung und Leitungsanlagenrichtlinie gegeben sind.
Zur Erfüllung der Bauwerksanforderungen sind nach § 16a MBO (Musterbauordnung) Nachweise zur Anwendbarkeit zu führen. Kabelschotts bestehen häufig aus einzelnen Bauprodukten. Die Verwendungsnachweise (z. B. Prüfzeugnisse und bauaufsichtliche Zulassungen) jedes Bauteils sind vom Bauherrn zu prüfen. Liegen keine Prüfzeugnisse für Bauteile vor, regeln hier allgemeine Bauartgenehmigungen die Ausführung der Kabelabschottung.
In der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) sind die bauaufsichtlichen Anforderungen und Klassen für Kabelabschottungen und Rohrabschottungen in feuerwiderstandsfähigen Bauteilen festgelegt (Anhang 4, Punkt 6). Für Kabelabschottungen bezeichnet nach DIN 4102-09 der Buchstabe „S“ die Feuerwiderstandsfähigkeit in Minuten:
Als ausführende Brandschutzfirma kennzeichnen wir das Kabelschott dauerhaft in unmittelbarer Nähe mit einem Schild. Die Kennzeichnung beinhaltet die folgenden Angaben:
1
Typ des Schotts
2
Feuerwiderstandsklasse (gemäß Bauartgenehmigung Nr. ...)
3
Hersteller der Kabelabschottung
4
Herstellungsjahr
Haben wir die Herstellung der Abschottung abgeschlossen, übermitteln wir Ihnen bzw. Ihrer Bauleitung eine Übereinstimmungserklärung. Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) dokumentiert, dass wir die Kabelabschottung nach allen Bestimmungen ausgeführt haben. Für Sie als Bauunternehmer dient die abZ als Dokumentation und Vorlage bei Bauabnahmen.
Durch unser Netzwerk an qualifizierten Mitarbeitern realisieren wir die termingerechte Ausführung der Aufträge in Berlin und Deutschland.
Wir halten uns an gemeinsame Vereinbarungen im gesteckten Zeitrahmen und reagieren kooperativ bei Planänderungen.
Alle Einbauten werden nach geltenden Vorschriften und Regelwerken des Brandschutzes und der Bauordnung ausgeführt.
Regelmäßige Weiterbildungen und Schulungen unserer Mitarbeiter und Geschäftsführer sorgen für eine sichere Ausführung aller Aufträge.